Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht & Co
Rechtsanwältin Anne Woywod:
"Keiner beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, geistig oder körperlich gebrechlich und auf andere Menschen angewiesen zu sein. Umso wichtiger ist es, für diesen Fall vorzusorgen und so etwas wie ein Netz zu spannen, um die Folgen einer solchen Situation selbst zu gestalten und dadurch möglichst erträglich zu machen.
Mit individuell für Sie entworfenen Dokumenten können Sie vorsorgen. Ich helfe Ihnen dabei!"
Telefon: 040 40 13 40 57
Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie selbst Ihren eigenen Willen nicht mehr klar äußern können, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht formulieren. Mit diesem Dokument bestimmen Sie vorsorglich eine Person (oder mehrere), die in der entsprechen-den Situation die Entscheidungen für Sie treffen soll. Die gewählte Person wacht dann auch ggf. über die Einhaltung Ihrer sonstigen Verfügungen. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden.
Geeignete juristische Mittel erschweren den Missbrauch einer solchen Vollmacht.
Gerne übernehme ich - z.B. für Menschen, die keine Angehörigen (mehr) haben, eine umfassende Vorsorgevollmacht mit entsprechender interner Absprache wann und in welchem Umfang ich von dieser Gebrauch machen soll.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten medizinischen Situationen wünschen oder ablehnen. Durch diese Verfügung wird für die Fälle vorgesorgt, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst artikulieren können. Ihr so dokumentierter Wille ist für die behandelnden Ärzte bindend. Eine bevollmächtigte Vertrauensperson kann der Patientenverfügung nötigenfalls Geltung verschaffen.
Betreuungsverfügung
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, entscheidet im Ernstfall das Amtsgericht, Sie unter gesetzliche Betreuung zu stellen. Mithilfe einer Betreuungsverfügung dokumentieren Sie schon im Vorfeld, wer in diesem Fall die Aufgabe übernehmen soll. Damit vermeiden Sie die willkürliche Auswahl eines u.U. nicht für geeignet gehaltenen Angehörigen oder Berufsbetreuers durch ein Gericht. Eine Betreuungsverfügung ist in jeder seriösen Vorsorgevollmacht enthalten, kann aber auch separat verfasst werden, wenn eine Vorsorgevollmacht (noch) nicht erteilt werden soll.
Bestattungsverfügung
In einer Bestattungsverfügung können Sie Ihren Willen festhalten, was nach dem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll, in dem Sie z.B. die Bestattungsart und -feier festlegen oder eine Körperspende vorsehen. Die Verfügung wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode, sollte aber nicht Bestandteil eines Testaments sein, da zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung eine Bestattung gewöhnlich bereits erfolgt ist.
Gesetzliche Betreuung
Ohne entsprechende rechtswirksame Vorsorge-Dokumente wird gegebenenfalls ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Gerne nehme ich Ihre Rechte in einem solchen Verfahren, sei es als Betroffener oder Angehöriger, wahr.
Gesetzliche Betreuungen übernehme ich grundsätzlich nicht. Es ist mir wichtig ist, einen Menschen, für den ich existentielle Entscheidungen treffe, kennengelernt zu haben, so lange ich mir noch in mehreren Gesprächen einen intensiven persönlichen Eindruck von dessen Lebenseinstellung, Werten und Vorstellungen über das Älterwerden machen kann. Deshalb stehe ich Ihnen gern als Bevollmächtigte auf Basis eines beide Seiten absichernden Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung.
Lebensumstellung im Alter
Auch in rechtlichen Themen rund um die Pflege und Lebensumstellung im Alter (Pflegeversicherung, Wohn- und Betreuungsverträge, Wohnungsmietrecht) stehe ich Ihnen mir umfangreicher praktischer Erfahrung in diesen Bereichen für vorsorgende und begleitende Beratung, aber auch zur Problembewältigung zur Verfügung.