Erben und Vererben
Rechtsanwältin Anne Woywod:
"Was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, können Sie dem Gesetz überlassen - oder Sie können es selbst gestalten. In vielen Fällen ist dies auch dringend geboten, etwa zur Absicherung von nahestehenden Menschen oder zur Vermeidung von ungerechten Erbanteilen in Patchwork-Familien.
Machen Sie sich mit den für Sie geltenden Bestimmungen vertraut, um selbst zu entscheiden, ob eine gesetzliche oder eine Regelung durch Testament besser ist.
Sind sie selbst Erbe geworden, gebe ich Ihnen gerne einen Überblick über die Sie betreffenden Rechte und Pflichten."
Telefon: 040 40 13 40 57
Gesetzliche Erbfolge
Gemeinsam stellen wir fest, wer im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen erbt. Die gesetzliche Erbfolge, die sich nach dem Verwandtschafts-grad richtet, regelt das im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Erbrecht.
Die Erbfolge bestimmt, dass immer die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben. Welche Personen das in Ihrem konkreten Fall sind und mit welchem Anteil diese an Ihrem Nachlass partizipieren ermittele ich gemeinsam mit Ihnen.
Testament
Das deutsche Erbrecht erlaubt es Ihnen (fast) unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge zu Lebzeiten selbst zu entscheiden, wer welchen Anteil Ihres Eigentums erben soll. Dies kann durch ein Testament festgelegt werden. Dabei sollten jedoch Rechte und Pflichten der Pflichtteilsberechtigten und Erben genauso berücksichtigt werden wie z.B. Fragen der Erbschaftssteuer, einer möglichen Erwachsenen-Adoption oder die Rechtsbeziehungen bei einer unehelichen Lebensgemeinschaft.
Einige Fallstricke können Sie durch meine Beratung vermeiden und sicherstellen, daß das von Ihnen gewollte Ergebnis nach Ihrem Tod auch umgesetzt wird.
Sonstige individuelle Gestaltungen/
Testamentsvollstreckung
Es gibt eine ganze Reihe von erbrechtlichen "Werkzeugen", z.B. Erbvertrag, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht und andere Vereinbarungen. Deren sinnvollen Einsatz bei der Gestaltung Ihres letzten Willens untersuche ich gern.
Untereinander zerstrittene Erbengemeinschaf-ten oder minderjährige bzw. aus sonstigen Gründen geschäftlich unerfahrene Erben sind klassische Anwendungsfälle für eine Testa-mentsvollstreckung.
Gerne stehe ich Ihnen auch als Testaments-vollstreckerin zur Verfügung, um die Umsetzung Ihres letzten Willens zu gewährleisten. Sprechen Sie mich gerne an.
Erbschaftsannahme
Sie sind Erbin bzw. Erbe geworden und müssen kurzfristig entscheiden, ob Sie die Erbschaft überhaupt annehmen? Unter Umständen kann eine Ausschlagung für Sie die bessere Alter-native sein. Vielleicht werden Sie durch die Erbschaftsannahme Teil einer Erbengemein-schaft und sind sich über die Konsequenzen und Ihren Handlungsspielraum nicht im Klaren.
Gerne verschaffe ich Ihnen den für die Entscheidung benötigten Durchblick und berate ich Sie unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Umstände.
Nachlassfeststellung
Sie sind Erbe geworden und sehen sich Forderungen Dritter ausgesetzt?
Ich stelle mit Ihnen zusammen fest, woraus der Nachlass besteht und mit welchen berechtigten Forderungen er belastet ist. Die unberechtigten Forderungen wehre ich für Sie ab.
Gerichtsverfahren
Sie streiten sich mit Dritten darüber, wer Erbe geworden ist und/oder benötigen einen Erbschein?
Ich führe die erforderlichen Verhandlungen und Prozesse für Sie - wenn nicht durch andere Maßnahmen vermeidbar sind, etwa durch ein moderiertes Gespräch.
Erbenermittlung
Erbe gesucht - ein oder mehrere gesetzliche oder testamentarische Erben sind nach dem Todesfall nicht bekannt.
Ich recherchiere, um dem letzten Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen